Unsere Leistungen (Berechnungen, Gutachten, Labordienstleistungen, Lieferungen, Stellungnahmen) erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Andere Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir von diesen Kenntnis haben und die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Unsere Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller aus laufender Geschäftsbeziehung. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

1. Vertragsabschluss, Leistungsumfang

a) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben oder wir den Auftrag ausführen.

b) Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsund Maßangaben sind branchenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

c) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis. Eine Bezugnahme auf DIN-Vorschriften und andere Normen ist Leistungsbeschreibung und keine Beschaffenheitsgarantie.

 

2. Vergütung unserer Leistungen und Kosten

a) Das Entgelt für unsere Leistungen berechnet sich nach unserem bei Auftragserteilung gültigen Leistungsverzeichnis.

b) Änderungen unseres Leistungsverzeichnisses haben wir dem Auftraggeber rechtzeitig, spätestens 1 Monat vor dem Zeitpunkt, zu dem das geänderte Leistungsverzeichnis maßgebend sein soll, durch Zusendung des neuen Leistungsverzeichnisses schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist nicht gewahrt, so findet das neue Leistungsverzeichnis nur für diejenigen Leistungen Anwendung, die nach Ablauf von 1 Monat seit Bekanntgabe des neuen Leistungsverzeichnisses erbracht wurden.

c) Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle in Rechnung gestellten Beträge (Sachkosten etc.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet und gesondert ausgewiesen.

 

3. Leistungszeit

a) Leistungszeiten beginnen mit der Auftragsannahme gemäß Ziffer 1 a, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigen, vom Auftraggeber zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Leistungstermine. Leistungen vor dem vorgesehenen Leistungstermin und Teilleistungen sind zulässig.

b) Der Auftraggeber wird unsere Arbeit unterstützen, insbesondere unseren für sein Projekt eingesetzten Mitarbeitern Zugang zu den für ihre Arbeit notwendigen Anlagen und Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgen. Er wird weiterhin Hilfsmittel und Mitarbeiter aus seinem Bereich (Kontaktpersonen, Fachleute, sonstige Hilfskräfte) ohne besondere Berechnung zu unserer Unterstützung zur Verfügung stellen, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.

c) Vereinbarte Leistungsfristen und -termine verlängern bzw. verschieben sich ungeachtet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen im Rückstand ist. Geraten wir in Verzug, soll der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen und kann nach deren Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als eine Erfüllung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Vorab mitgeteilte Zwischenergebnisse werden unabhängig hiervon in Rechnung gestellt.

 

4. Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

a) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Umstände, z. B. Betriebsstörungen, Prüf- und Informationsverarbeitungsfehler, gleich, die uns die rechtzeitige Leistung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges bei einem Lieferanten oder beim Auftraggeber eintreten.

b) Der Auftraggeber kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu klären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist leisten wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Auftraggeber vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

 

5. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Wir sind berechtigt, für erbrachte Leistungen quartalsweise Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

b) Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, wenn und soweit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen.

c) Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung die Erfüllung unserer Verpflichtungen zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Nach angemessener Fristsetzung sind wir in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt.

 

6. Gewährleistung

a) Wir werden den übernommenen Auftrag entsprechend

dem allgemeinen Stand der Technik mit der gebotenen Sorgfalt durchführen. Insbesondere werden wir uns nach besten Kräfte bemühen, die vereinbarten Bearbeitungsfristen/-termine sowie Kostenvoranschläge einzuhalten. Eine Gewähr für die Erreichung des angestrebten Arbeitszieles oder eine Garantie für die Einhaltung des Zeit- und Kostenplanes wird jedoch nicht übernommen.

b) Einwendungen gegen ein mitgeteiltes Prüfergebnis sind unverzüglich geltend zu machen. In diesem Fall werden wir das Ergebnis, die Prüfapparatur und nach unserer Entscheidung auch das Prüfverfahren überprüfen. Wird dadurch das beanstandete Prüfergebnis bestätigt, so fallen die Kosten der wiederholten Prüfung dem Auftraggeber zur Last. Anderenfalls werden wir das beanstandete Prüfergebnis kostenlos berichtigen.

c) Kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß nach, ist der Auftraggeber unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

d) Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, wenn nicht unseren gesetzlichen Vertretern, unserer Geschäftsleitung oder unseren leitenden Angestellten in Ansehung des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

e) Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Fehlen garantierter Beschaffenheit und bei Erbringung anderer als vertragsgemäßer Leistung.

 

7. Verschwiegenheit, Schutzrechte, Urheberschutz

a) Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheimhalten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.

b) Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.

c) Schutzfähige Erfindungen stehen dem Auftraggeber zu, wenn die Erfindungen Ziel des Auftrages waren. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall alle Verpflichtungen, die wir nach dem Gesetz über die Arbeitnehmererfindervergütung gegenüber unseren Mitarbeitern haben. Schutzfähige Erfindungen, die nur bei Gelegenheit eines Auftrages gemacht worden sind, stehen den Vertragspartnern in der Regel zu gleichen Teilen zu. Nimmt der Auftraggeber seinen Anteil in Anspruch, so übernimmt er in diesem Fall die Hälfte der Vergütung, die wir nach dem Gesetz über die Arbeitnehmererfindervergütung an unsere Mitarbeiter zu zahlen haben.

d) Dem Auftraggeber überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge, insbesondere für die Gestaltung und Herstellung von Gussteilen, darf der Auftraggeber nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und sie ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich noch zum Gegenstand von Veröffentlichungen machen.

e) Zur Untersuchung eingeschickte Proben werden im Regelfall nach Ergebnismitteilung drei Monate lang aufbewahrt. Längere Aufbewahrungsfristen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

8. Haftung, Schadensersatz

a) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur

I) bei Vorsatz,

II) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,

III) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,

IV) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde,

V) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

b) Alle Ansprüche des Bestellers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren nach 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Buchstabe a) I) –V) gelten die gesetzlichen Fristen.

c) Falls wir von einem Dritten auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen werden, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, hat uns der Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.

d) Wir weisen vorsichtshalber darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich bei der Versendung von Informationen und Dokumenten per E-Mail Dritte Zugang zu den Daten verschaffen, von diesen Kenntnis nehmen und diese verändern. Daher sind die Mitarbeiter der BDG-Service GmbH angewiesen, besonders vertrauliche Informationen nicht per E-Mail zu versenden, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich um Übersendung solcher Informationen per E-Mail gebeten. Jegliche Änderung von per E-Mail übersandten Dokumenten darf nur nach unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Eine Haftung für aus der Versendung per E-Mail Ihnen oder Dritten gegebenenfalls entstehende Schäden übernehmen wir nicht.

 

9. Messunsicherheiten & Entscheidungsregeln

Bei der Ermittlung der Messunsicherheit wird davon ausgegangen, dass die signifikanten systematischen Einflüsse schon korrigiert wurden. Mit der Kenntnis über die Messunsicherheit sind somit hinreichend sichere Aussagen hinsichtlich der Konformität von Messungen möglich, z. B. ob Messwerte „sicher“ innerhalb der Toleranzgrenze liegen oder diese schon teilweise überschritten haben. In der untenstehenden Grafik ist der Ist-Wert mit dem Kreis angegeben sowie die zweifache Standardabweichung.

Sofern die Entscheidungsregel in Normen oder Kundenspezifikationen der beauftragten Prüfungen festgelegt ist, gelten diese als mit dem Kunden vereinbart. Wenn der Kunde eine Entscheidungsregel mit Anforderung an die Prüfergebnisse benötigt, so müssen die anhand der sieben unten beispielhaft dargestellten Analysenwerte festgelegt werden.
Sofern die beiden zuvor genannten Punkte nicht vorliegen, gilt grundsätzlich der Analysenwert gemäß Entscheidungsregel Beispiel-Analysenwert Nummer 4.

10. Beendigung des Vertrages

Der Auftraggeber kann einen bestehenden Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten beenden. Er bleibt auch nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, unsere bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen zu vergüten.

11. Schlussbestimmungen

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

b) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.

Version 1.5; 1. Juli 2024

Die Preise dieses Leistungsverzeichnisses gelten ab dem 1. Juli 2024 und verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Hiermit verlieren alle vorherigen Leistungsverzeichnisse ihre Gültigkeit.